Zollgrenze
Als Zollgrenze bezeichnet man die Grenze eines Zollgebiets. Das Zollgebiet ist zwar häufig mit dem Staatsgebiet identisch, aber nicht immer. Deshalb ist auch die Zollgrenze nicht immer identisch mit der Staatsgrenze.Beispiel: Die EU hat einen gemeinsamen Binnenmarkt und infolgedessen ein gemeinsames Zollgebiet mit einer gemeinsamen Außengrenze. Innerhalb der EU sind die Staatsgrenzen deshalb keine Zollgrenzen mehr. Ein anderes Beispiel ist das Samnaun, das an der schweizerisch/österreichischen Grenze liegt. Es gehört zwar zum Staatsgebiet der Schweiz, nicht aber zu deren Zollgebiet. Die Zollgrenze verläuft in diesem Fall innerhalb der Staatsgrenze.
Die Zollgrenze wird von der Zollbehörde überwacht, in Deutschland von der Bundeszollverwaltung.
Siehe auch: Maastrichter Verträge






