Teachers Paradise School Supplies Teacher Resources Free Encyclopedia
Teachers Paradise FREE Teaching Resources
Home Arts Crafts Audio Visual Equipment Office Supplies Teacher Resources
Hauptseite | See live article

Zivilprozess

Der Zivilprozess ist das in der ordentlichen Gerichtsbarkeit stehende Verfahren in bürgerlichen Streitigkeiten.

Differenziert wird der Zivilprozess in das Erkenntnis- und in das Vollstreckungsverfahren (vgl. Zwangsvollstreckung).

Erkenntnisverfahren

Das Erkenntnisverfahren beginnt mit der Erhebung der Klage. Dies geschieht durch das Einreichen des Klageschriftsatzes bei dem zuständigen Gericht. Das zuständige Gericht bestimmt sich unter anderem nach dem Streitwert und ist entweder das Amtsgericht oder das Landgericht. Bevor die Klage dann dem Beklagten zugestellt wird, muss das Gericht entscheiden, ob zunächst ein schriftliches Vorverfahren (§ 276 ZPO) oder ein früher erster Termin (§ 275 ZPO) die mündliche Hauptverhandlung vorbereiten soll. Bevor jedoch nach Abschluss der Verfahrensvorbereitung in die mündliche Hauptverhandlung eingestiegen werden kann, bedarf es jedoch einer Güteverhandlung. Kommt es dort zu keiner Einigung, schließt sich daran die mündliche Hauptverhandlung an.

Die Verhandlung ist dann kontradiktorisch. Die Parteien (Kläger und Beklagter) tragen ihre Argumente vor und beantragen Verurteilung und Klageabweisung.

In dem Verfahren ist das Gericht an die Prozessmaxime, und damit auch an die Anträge der Parteien gebunden (Dispositionsmaxime). Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass die Klage nicht zulässig ist, wird es sie mit einem Prozessurteil abweisen. Wenn das Gericht der Auffassung ist, die Klage sei zulässig, muss es über die Begründetheit, über die materielle Rechtslage, entscheiden.

Neben den verschiedenen Prozessgrundsätzen unterscheidet sich der Zivilprozess vom Strafverfahren auch im bezug auf die Beweislast, die im Strafverfahren allein der Staatsanwaltschaft obliegt. Kann im Zivilprozess eine entscheidungserhebliche Angelegenheit weder bewiesen noch widerlegt werden, so muss dies anhand der Beweislast entschieden werden.

Nach den Parteivorträgen, der Beweisaufnahme durch Sachverständige, Augenschein, Parteivernahme, Urkundsbeweise und Zeugen, schließen sich die Anträge an. Wenn es nicht zur Anerkenntnis durch den Beklgaten oder zum Klagverzicht durch den Kläger kommt, entscheidet das Gericht durch Sachurteil. Es wird verkündet und den Parteien zugestellt.

Damit ist die Instanz beendet; nun können innerhalb von bestimmten Fristen Rechtsmittel eingelegt werden. Das Urteil wird durch die Rechtsmittel nicht aufgehoben, sondern lediglich mit aufschiebender Wirkung außer Kraft gesetzt. Eine Zwangsvollstreckung ist daher nur gegen Sicherheitsleistung möglich. Liegt der Streitwert unter einem gewissen Betrag (600 Euro - § 511 ZPO), so ist die Berufung gegen Urteile ausgeschlossen. Ist das erstinstanzliche Urteil vor dem Einzelrichter beim Amtsgericht ergangen, so findet die (zugelassene) Berufung vor der Zivilkammer des Landgerichts statt. Die (zugelassene) (Sprung)Revision findet dann vor dem Bundesgerichtshof statt. Ist das erstinstanzliche Urteil vor der Zivilkammer des Landgerichts ergangen, so findet die Berufung vor dem Oberlandesgericht statt. Auch hier ist eine Sprungrevision zum Bundesgerichtshof, der auch für die Revisionen gegen Urteile des OLG zuständig ist, möglich.

Ist der Rechtsweg erschöpft oder die Fristen für die Rechtsmittel verstrichen, erwächst dem Urteil Rechtskraft. Das Urteil - der sog. "Titel" - ist nun vollstreckbar. Nur unter engen Voraussetzungen ist die Wiederaufnahme des Verfahrens noch möglich. Die Verfassungsbeschwerde ist ohnehin nur bei Rechtswegserschöpfung zulässig.

Vollstreckungsverfahren

Mit dem Urteil ist die Zwangsvollstreckung, der abschließende Teil des Zivilprozesses, möglich.




Pay for Educational Supplies & Teaching Supplies with Visa, Master Card, American Express, Discover or Paypal.
TeachersParadise.com HOME | Safe Shopping Guarantee | Help Desk
All trademarks & brands are the property of their respective owners.
Legal Notice 2000-2008 TeachersParadise.com, Inc. All Rights Reserved