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Wildschaden

Der Begriff Wildschaden bezeichnet:

  1. in der Landwirtschaft Beschädigungen der von Landwirten genutzten Flächen und deren Saat, Feldfrucht durch jagdbare Tiere im Sinne der Jagdgesetze.

    Die landwirtschaftlichen Wildschäden werden in erster Linie durch Wildschweine (Schwarzwild) verursacht. Wildschweine suchen während der Aussaat die Felder auf und ernähren sich davon, z.B. Saatkartoffeln, Saatgetreide wie Weizen und Mais. Von besonderer Bedeutung ist der Schaden den Wildschweine an reifen Feldfrüchten verursachen, insbesondere an Kartoffeln, Weizen, Hafer und Mais.

    Ebenfalls von großer Bedeutung sind die von Wildschweinen verursachten Wiesenschäden. So suchen diese, insbesondere im Herbst und im Winter die Wiesen und Weiden auf und suchen dort Engerlinge und Mäuse zum Zwecke der Eiweisaufnahme. Dazu wühlen sie die Flächen um und verursachen so große Schäden.

    Der Jagdpächter, der die Jagd gepachtet hat, ist wildschadensersatzpflichtig.

  2. in der Forstwirtschaft Beschädigungen der Flora durch Verbiß und Reiben (Fegen) von wildlebenden Tieren, die dem Jagdgesetz unterliegen, an vorwiegend jungen Pflanzen.

    Aus der nutzungsorientierten Sichtweise der Forstwirtschaft werden Wildschäden meist negativ beurteilt, da sie die Gehölze als Wirtschaftsgüter beschädigen.

    Im gewissen Maß ist Wildverbiß zur Erhaltung von Lichtungen und darin befindlichen Biotopen lichtliebender Pflanzen aber auch von Bedeutung. Ebenso kann starkes Fegen, das zum Absterben von Baumen führt, für viele Pilze und Insekten von Vorteil sein.

    Neuere Theorien gehen davon aus, dass um artenreiche Mischwälder zu erhalten, der Verbiss von großen Pflanzenfressern (Megaherbivoren) ausschlaggebend ist. Ohne diesen Verbiss würden auf vielen Flächen relativ artenarme Buchenwälder als so genannte Klimaxvegetation entstehen. Die Eiche dagegen, die dem Verbiss wesentlich besser widersteht, würde sich wieder stärker Ausbreiten. Entgegen der weitverbreiteten Meinung, dass Waldweide das Ökosystem nachhaltig schädigt, stehen Untersuchungen, die belegen, dass die wenigen noch verbliebenen Hutewälder (auch Hudewälder genannt) einen sehr hohen Artenreichtum aufweisen.

Der bei der Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier entstehender Schaden ist im juristischen Sinne kein Wildschaden, ebenso wenig wie der bei einer Kollision mit einem Menschen entstandene Schaden ein Menschenschaden ist oder der Zusammenprall mit einem Baum als Baumschaden im Sinne von Waldschäden bezeichnet werden kann. Vielmehr bezeichnet man die Kollision eines Fahrzeuges mit einem wilden Tier als Wildunfall. Der dabei entstehende Schaden am Fahrzeug ist ein Unfallschaden der im Regelfall durch die Fahrzeug-Teilkasko-Versicherung abgedeckt ist.

Siehe auch: Megaherbivorentheorie

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