Weihbischof
Ein Weihbischof ist ein Titularbischof. Er wird auf eine untergegangene oder verlorene Diözese (Titularbischofssitz, z.B. Karthago) geweiht.Weihbischöfe sind den Diözesanbischöfen zur Entlastung an die Seite gestellt (daher auch: "Auxiliarbischof", von lat. auxiliare helfen, "Hilfsbischof"). Ein Weihbischof vertritt den Diözesanbischof nur in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.). Der Vertreter des residierenden Bischofs auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der Generalvikar.






