Vizekanzler
Der Vizekanzler hat die Aufgabe, den Kanzler bei Abwesenheit in all seinem Wirken zu vertreten. In Deutschland und Österreich gibt es je einen Bundeskanzler.
Deutsche Vizekanzler
Vizekanzler seit 1949:
Siehe auch Bundeskanzler (Deutschland)
Siehe auch Bundeskanzler (Österreich)






