Verzinsliche Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere (auch: Schuldverschreibung, Anleihe, Rentenpapier, Obligation) sind auf den jeweiligen Inhaber lautende Schuldverschreibungen. Der Käufer einer Schuldverschreibung (Gläubiger) besitzt eine Geldforderung gegenüber dem Emittenten (Herausgeber/Schuldner). Dieses Recht ist in einer Urkunde verbrieft. Diese Urkunde besteht aus Mantel und Bogen. Der Mantel verbrieft die Forderung des Gläubigers, der Bogen besteht aus Kupons, die zur Geltendmachung der Ertragsansprüche (z. B. Zinsen) dienen, und ggf. einem Erneuerungsschein (Talon).Der Emittent, beschafft sich mit einer Anleihe auf dem Rentenmarkt der Effektenbörse Fremdkapital: Er erhält von den Käufern der Schuldverschreibungen Kredite, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden müssen.
Rentenwerte können an der Effektenbörse jederzeit zum jeweiligen Kurswert ge- und verkauft werden.
Man unterscheidet Schuldverschreibungen nach ihren Herausgebern:
- Öffentliche Anleihen werden von Bund, Ländern und Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften herausgegeben, z. B. Bundeswertpapiere. Bund und Länder finanzieren ihre Defizite im Bundeshaushalt über öffentliche Anleihen.
- Bankschuldverschreibungen und Pfandbriefe werden von Kreditinstituten emittiert, die sich dadurch ihre Mittel für die mittel- und langfristige Finanzierung ihres Kreditgeschäfts besorgen.
- Unternehmensanleihen
Mit einer Anleihe kann der Anleger zwei Arten von Erträgen erwirtschaften:
- In Form von Zinsen
- In Form von Wertsteigerungen
Diese Rentenpapiere haben keine Zinskupons. Der Ertrag wird hier ausschließlich durch die Differenz zwischen dem Rückzahlungskurs und dem Emissionkurs verdient. Deshalb werden Nullkupon-Anleihen mit einem hohen Abschlag (Disagio/unter pari) emittiert und bei Fälligkeit zu 100 % (pari) zurückgezahlt.
Die Nominalwährung ist die Währung, in der die Anleihe bei Endfälligkeit vom Emittenten zurück bezahlt wird. Die Kuponwährung ist die Währung, in der die Zinsen ausbezahlt werden. Bei fast allen Anleihen sind Kupon- und Nominalwährung identisch, jedoch gibt es einige Ausnahmen.
Aufgrund von Wechselkursänderungen schließt der Kauf einer Fremdwährungsanleihe ein Wechselkursrisiko ein. Fällt die Nominalwährung gegenüber der Heimatwährung des Käufers, so muss er Verluste einstecken, steigt die Nominalwährung gegenüber der Heimatwährung, so kassiert er Gewinne. Internationale Rentenfonds machen einen Gutteil ihrer Gewinne über Wechselkursspekulationen.
Die meisten Anleihen notieren in Prozent. Ein Kurs von 101,25 bedeutet also, dass der Käufer 101,25% des Nominalwerts der Anleihe beim Kauf zu bezahlen hat. Es gibt jedoch wenige Ausnahmen, die in Nominalwährung notieren (z. B. französische Wandelanleihen), ein Umstand, der auch in einschlägigen Publikationen bei der Renditeberechnung immer wieder übersehen wird und zu falschen Zahlen führt.
Der Kurs einer Anleihe wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Als Faustregel gilt: Steigende Zinsen haben fallende Kurse zur Folge, fallende Zinsen haben steigende Kurse zur Folge. Die Rendite von Anleihen gleicher Bonität und Restlaufzeit ist ungeachtet des Kupons immer gleich.
Beispiel: Zwei Verkäufer bieten eine Anleihe mit 2 Jahren Laufzeit an, der eine bietet 4% Zins, der andere 5%, und beide versprechen sie, bei Laufzeitende 100.- zurück zu zahlen. Der 4-Prozenter würde (ohne Zinseszinseffekte) 100+4+4=108.- bringen, der 5-Prozenter 100+5+5=110.-, falls beim Kauf jeweils 100.- bezahlt würden. Falls der Marktzins für zwei Jahre gerade bei 5% liegt, wird der 4-Prozenter aber nur für 98.- verkäuflich sein, damit er dieselbe Rendite wie der 5-Prozenter gibt. - Fällt nun der Marktzins um 1% auf 4%, so steigt der Kurs des 4-Prozenters auf 100, der des 5-Prozenters auf 102.
Anleihen werden nach folgender Besicherung unterschieden:
Andere Bedeutung des Wortes "Obligation": Siehe Obligation (Recht)Laufzeit
Zinsen
Nullkuponanleihen
mit Zinskupon
Währung der Anleihe, Währungsrisiken
Börsenkurs, Kursbestimmung einer Anleihe
Direkte und indirekte Anleihen
Anleihen werden entweder als Einzelurkunde mit bestimmtem Nennwert ausgegeben (effektive Stücke) oder als Sammelurkunde verbrieft. Die Sammelurkunde verwahrt die Deutsche Börse Clearing AG zur Girosammelverwahrung. Effektive Stücke können an den Käufer ausgeliefert werden. Bei den Sammelurkunden erhält er eine Gutschrift über das Miteigentum an dieser. Besicherung von Anleihen
Sonderformen von Anleihen
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