Vertrag
Der Vertrag ist eine allgemeine, Kulturen und Zeiten übergreifende Rechtsvorstellung, die sich mit dem vereinbarten Austausch von Waren und Leistungen unter Personen befasst. Der Vertrag (s.a. Vertragsform) ist damit ein Phänomen gesellschaftlichen Verkehrs und gründet im Tausch. Er stellt eine Einheit von Angebot und Annahme des je zu Tauschenden her und regelt somit ein soziales Verhältnis.
Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch kommt ein Vertrag durch zwei auf einander bezogene, empfangsbedürftige Willenserklärungen (Angebot und Annahme genannt) zu Stande. Das Angebot muss gegenüber dem künftigen Vertragspartner so abgegeben werden, dass das Zustandekommen des Vertrages nur von seinem Einverständnis abhängt. Das Angebot enthält daher die wesentlichen Teile des Vertrages (sog. essentialia negotii). Mit der Annahme gibt der Empfänger des Angebots dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragschluss zu verstehen.






