Versetzung
Versetzung:- Vom Arbeitgeber veranlasster Wechsel der Dienststelle eines Arbeitnehmers, siehe Versetzung (Arbeitsrecht) beziehungsweise Versetzung (Beamtenrecht)
- Regelmäßiges oder außerregelmäßiges ("Springen") Vorrücken eines Schülers in die nächste Jahrgangsstufe; Nicht-Versetzung bedeutet also "Sitzenbleiben". Siehe Versetzung (Schule)






