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Verordnung

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Verordnung als Gesetz. Andere Bedeutungen siehe Verordnung (Begriffsklärung).
Eine Verordnung ist eine durch eine Regierung oder Verwaltungsstelle erlassene allgemeine Anordnung. Als Grundlage einer Verodnung dient in der Regel ein Gesetz. In Kriegs- oder Krisenzeiten haben viele Regierungen die Kompetenz Verordnungen zu erlassen, die sich nicht auf bestehende Gesetze stützen.

Eine Verordnung wird auch als Gesetz im materiellen Sinn bezeichnet, da es - anders als formelle Gesetze - nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren von einem Parlament verabschiedet wurde. Einer Absicherung durch Gesetz bedarf es, weil für ein Handeln durch Rechtsverordnung der Gesetzesvorbehalt gilt. Dieser besagt, dass wesentliche Entscheidungen vom Parlament getroffen werden müssen und ist damit Ausfluss des Demokratieprinzips. Allerdings gründet sich das Bedürfnis nach einer delegierten Legislativgewalt für die Verwaltung auf dem Gewaltenteilungsgrundsatz. Um beiden Ansprüchen gerecht zu werden, muss das Gesetz, welches zum Erlass der Verordnung ermächtigt, Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung festlegen (Art. 80 I 2 GG für Verordnungen des Bundes).

Die Abkürzung für eine Verordnung ist VO. In Akronymen steht häufig nur noch "V" für Verordnung, z.B. in LMHV (Lebensmittelhygieneverordnung).

Weblinks

Siehe: EG-Verordnung




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