Vermögenssteuer
Eine
Vermögenssteuer ist eine Steuer auf das Privatvermögen, gelegentlich auch auf das Betriebsvermögen eines Unternehmens.
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die Vermögenssteuer in ihrer damaligen Form ab dem 01.01.1997 für verfassungswidrig erklärt (Beschluss vom 22.06.95, 2 BvL 37/91 [BStBl 1995 II, S. 655]), sie wird seitdem nicht mehr erhoben. Derzeit findet in Deutschland eine politische Diskussion um eine Neueinführung statt.
Die Vermögenssteuer ist eine Erfindung der Antike, sie wurde sowohl in Rom als auch in Athen erhoben. In Deutschland wurde die Steuer erstmals in Sachsen im Jahr 1454 eingeführt.
Argumentation
Neben allgemeinen Argumenten für oder gegen Steuern (siehe dort) werden vor allem folgende Behauptungen diskutiert:
Pro Vermögenssteuer
- Soziale Gerechtigkeit: Reiche werden immer reicher, Arme immer ärmer. Eine Vermögenssteuer dient der Umverteilung.
- Ausgleich der Zinseinnahmen: Eine Vermögenssteuer kann zumindest zum Teil die großen Gewinne durch Zinsen ausgleichen, die eine Hortung von Kapital mit sich bringt
Contra Vermögenssteuer
- Bestrafung: Eine Vermögenssteuer bestraft Menschen, denen es gelungen ist aus eigener Kraft ein Vermögen aufzubauen.
- Verringerter Anreiz: Eine Vermögenssteuer verringert den Anreiz, Vermögen aufzubauen, das jedoch volkswirtschaftlich relevant ist.
- Zielgruppe: Vermögenssteuern treffen nicht etwa Reiche, sondern vor allem Bürger aus der Mittelschicht mit kleinen Renten. Dies erschwert Existenzgründungen und verringert den Konsum. Kleinere Unternehmen trifft die Steuer tendenziell härter als größere.
- Bürokratie: Die Vermögenssteuer kann nur mit hohem bürokratischem Aufwand eingezogen werden.
- Erbe: Bei geerbten Grundstücken (= Vermögen) fällt ebenfalls Vermögenssteuer an. Einziger Ausweg für viele ist der Verkauf des Erbes.
- Bereits erhoben: Auf das vorhandene Vermögen wurde bereits einmal Steuer erhoben in Form von Einkommensteuer, Erbschaftssteuer ...
Siehe auch