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Verkehrszentralregister

Das deutsche Verkehrszentralregister ist eine beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführte Kartei, in der seit dem 2. Januar 1958 alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Kraftfahrern festgehalten werden, also alle Bußgeldbescheide und Strafurteile in Verkehrssachen.

Mit dieser Verkehrssünderkartei soll hohen Unfallzahlen dadurch vorgebeugt werden, dass bei jedem erheblichen Verkehrsverstoß eines Kraftfahrers Punkte gesammelt und addiert werden. Diese Punkte sind im Bußgeldkatalog gesetzlich festgehalten; je nach Schwere des Verkehrsverstoßes sind bis zu 4 Punkte vorgesehen. Verwarnungen und Bußgelder unter 40 Euro werden nicht in der Kartei erfasst.

Beim Erreichen von 9 Punkten wird der Betroffene deutlich ermahnt; bei 14 Punkten kann eine theoretische oder praktische Fahrprüfung angeordnet werden. Bei mehr als 18 Punkten verliert der Fahrer seine Fahrerlaubnis.

Durch erfolgreiche Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Schulung kann man seine Punktzahl reduzieren. Außerdem werden die Eintragungen nach einer gewissen Zeitdauer automatisch gelöscht, wenn keine weiteren Verkehrsverstöße bekannt geworden sind. Die Löschungsfrist richtet sich nach der Schwere der bis dahin festgehaltenen Verstöße. Sie beträgt 2, 5 oder 10 Jahre.

Informationen darüber, welche Fahrerlaubnis eine Person hat, finden sich im Zentralen Fahrerlaubnisregister.




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