Verkehrsgeltung
Verkehrsgeltung (iur.) Markenrecht: Zuordnungsgrad eines bestimmten Markenzeichens für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu einem Unternehmen. Eine bestimmte Anzahl von Kunden erkennt ein Markenzeichen als Hinweis auf eine bestimmte Dienstleistung oder Ware eines Unternehmens. Wenn das auf sehr viele Kunden zutrifft, spricht man von Verkehrsdurchsetzung.Verkehrsgeltung und Verkehrsdurchsetzung sind wichtig bei der Beantwortung der Frage, ob eine Marke durch Benutzung Schutz nach § 4 Nr. 2 MarkenG erworben hat.






