Verhältniswahl
Verhältniswahl (siehe Wahlsysteme) bedeutet, dass eine Partei entsprechend der erhaltenen Stimmen auch Sitze im Parlament erhält.Erhält ein Partei etwa 10% der Stimmen, so erhält sie dann auch 10% der Sitze im Parlament. Liegt eine Partei mit den von ihr erreichten Stimmen unter dem von einer Sperrklausel verlangten Mindestprozentsatz der Stimmen, erhält sie keine Sitze im Parlament.
Der Vorteil der Verhältniswahl ist, dass im Vergleich zur Mehrheitswahl mehr verschiedene Gesellschaftliche Gruppen im Parlament vertreten sind.






