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Urkunde

Eine Urkunde (von althochdeutsch: urchundi, Erkenntnis) ist in der Regel ein Schriftstück, das einen bestimmten Sachverhalt belegen oder sogar beweisen kann. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person (Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamter) innerhalb ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden sind. Wichtige Erklärungen (z.B. Testamente) und Verträge können daher notariell beurkundet werden, bei Grundstückskaufverträgen ist die Beurkundung durch eine Notar gesetzliche Pflicht. Der Notar dokumentiert die durch ihn beurkundeten Schriftstücke in seiner fortlaufend numerierten Urkundenrolle.

In der Geschichtswissenschaft wird z.B. das Alter einer Stadt nur nach der ältesten Urkunde angenommen und nicht nach ihrem wahrscheinlichen aber (noch) nicht belegbaren Entstehungsjahr. Die Untersuchung historischer Urkunden ist der Gegenstand der Diplomatik.

Merkmale einer Urkunde in der Rechtswissenschaft

Die Rechtswissenschaft definiert eine Urkunde als verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist. Dies bedeutet, dass eine Urkunde nicht flüchtig sein darf (Schrift im Sand) und einen gedanklichen Inhalt haben muss. Fehlt die Beweiseignung (der Aussteller ist nicht erkennbar) oder die Beweisbestimmung, so kommt eine juristische Anerkennung - und somit das Delikt der Urkundenfälschung oder die Verwendung als Urkundenbeweis - nicht in Betracht.

Beweiskraft der Urkunde

Im Zivilprozess wird nach deutschem Recht hinsichtlich des Beweiswerts zwischen privaten und öffentlichen Urkunden unterschieden. Die private Urkunde erbringt nur den Beweis, dass der Aussteller die in ihr enthaltene Erklärung abgegeben hat. Dagegen beweist die öffentliche Urkunde auch den in ihr beurkundeten Vorgang. Beispiel: Die Bestätigung eines Freundes über den Einwurf eines Briefes in den Briefkasten beweist nur, dass der Freund diese Erklärung tatsächlich abgegeben hat. Die Zustellungsurkunde des Postzustellers über denselben Vorgang beweist dagegen, dass der Brief tatsächlich eingeworfen worden ist.

Beispiele für Urkunden

Siehe auch: Urkundenfälschung; Urkundenkritik; Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit




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