UN-Spezialorganisation
Die Spezialorganisationen des UN-Systems kann man in zwei Gruppen unterteilen:- Spezialorgane, die von der UNO selbst geschaffen wurden
- Sonderorganisationen, autonome Organisationen mit eigener Rechtsnatur, mit denen die Vereinten Nationen (UNO, auch VN) aufgrund vertraglicher Bindungen zusammenarbeiten.
| Table of contents |
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2 Sonderorganisationen 3 Weblinks |
Die Spezialorgane der UNO sind Nebenorgane, die von der Generalversammlung eingesetzt wurden, und teils ihr, teils dem Wirtschafts- und Sozialrat berichten. Obwohl sie gegenüber Partnern außerhalb der UN vielmals autonom auftreten, verfügen sie über keinen eigenen völkerrechtlichen Status.
Ihre Aufgaben lassen sich in folgende Bereiche aufschlüsseln:
Die Zusammenarbeit der Sonderorganisationen [1] untereinander und mit der UNO werden durch den Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert. Es sind dies:
Spezialorgane
Sonderorganisationen
In Kooperation mit der UNO stehen außerdem
Weblinks






