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Tetanus

Tetanus, auch Wundstarrkrampf genannt, ist eine Erkrankung des Nervensystems, die durch Bakterien ausgelöst wird. Die Infektion erfolgt durch das Eindringen von Clostridium tetani in offene Wunden oder Schnitte. Das Bakterium sondert Toxine ab, das Lähmungen und Muskelkrämpfe verursacht.

Symptome

Nach einer Inkubationszeit zwischen drei Tagen und drei Wochen kommt es zu grippeähnlichen Beschwerden wie Kopfschmerz, Schwindel, Ermüdungserscheinungen und Muskelschmerzen. In seltenen Fällen kann die Inkubationszeit mehrere Monate (sic!) betragen. Anschließend kann der Kiefer nicht mehr bewegt werden (Kieferklemme) und einem durch Krämpfe verursachten grinsenden Gesichtsausdruck. Unbehandelt kommt es zu einer Lähmung, die von Kopf und Nacken absteigend verläuft. Im Endstadium der Krankheit wird der Patient immer wieder von Krämpfen geschüttelt, durch die er ersticken kann.

Eine direkte Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.

Prophylaxe

Da die Keime sog. Anaerobier sind, also nur unter Sauerstoffabschluss wachsen, ist die Reinigung einer Wunde und evtl. Wundtaschen (Hautüberlappungen) oberste Behandlungspflicht besonders bei Schürfwunden.

Nach einer Verletzung der Haut wird (sofern kein ausreichender Impfschutz nachgewiesen werden kann) eine sog. kombinierte Impfung (sowohl aktive als auch passive Immunisierung) durchgeführt. Diese besteht aus der Injektion von menschlichen Antikörpern gegen den Tetanuserreger und einer Injektion von abgetöteten Tetanuserregern. Nach ca. 4 Wochen und ca. 1 Jahr sollten weitere Impfungen erfolgen, um einen sicheren aktiven Schutz gegen Tetanus aufzubauen.

Gegen Tetanus kann und sollte man sich impfen lassen, bevor es zu Verletzungen kommt. Die Impfung ist eine aktive Immunisierung und sollte nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) bei allen Säuglingen nach Vollendung des 2. Lebensmonats durchgeführt werden. Vollständiger Schutz ist erst nach 3 Impfungen vorhanden.

Der Impfschutz hält etwa 10 Jahre lang an. Meist wird eine Kombinationsimpfung gegen Tetanus und Diphterie durchgeführt.

Meldepflicht

Tetanus ist nach dem Infektionsschutzgesetz nicht meldepflichtig. Einige Bundesländer in Deutschland haben jedoch vor eine Meldepflicht einzuführen bzw. haben diese bereits eingeführt. Auskünfte erteilen dazu die obersten Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer.

Weblinks




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