Synode
Eine Synode (von griechisch synodos, Versammlung) ist eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. Die lateinische Übersetzung von synodos ist concilium, weshalb Konzil auch synonym für Synode verwendet wird. Da das griechische Wort männlich ist, wird im orthodoxen Bereich oft auch von dem Synod gesprochen.
Diözesansynode (synodus dioecesalis) heißt eine Synode, welche ein Bischof mit den ihm untergebenen Pfarrern, Provinzialsynode (synodus provincialis) eine solche, welche ein Erzbischof mit seinen Bischöfen abhält, Nationalsynode oder allgemeine Synode (synodus universalis oder nationalis) eine solche, zu der die gesamte Geistlichkeit eines Landes unter Vorsitz eines päpstlichen Legaten zusammentritt, um wichtige, die kirchlichen Angelegenheiten betreffende Fragen zu erledigen. Kontinentalsynoden sind Versammlungen der Bischöfe eines gesamten Kontinents.
In der protestantischen Kirche in Deutschland sind die Synoden, auch "Landessynode" genannt (vgl. Landeskirche) die Organe der kirchlichen Selbstverwaltung. Diesen Synoden ist ein Mitwirkungsrecht bei der kirchlichen Gesetzgebung und Verwaltung eingeräumt.
In presbyterianischen und reformierten Kirchen ist die allgemeine oder General-Synode das höchste Gremium, das gesamtkirchliche Entscheidungen treffen kann. Sie setzt sich zusammen aus den Delegierten der einzelnen Gemeinden oder der regionalen Synoden, wobei Geistliche und Laien gleichberechtigt sind.
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