Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rechtsverordnung, die aufgrund von § 6 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 16. November 1970; BGBl. I 1970, S. 1565) im Aufgabenbereich des Bundesministers für Verkehr erlassen wurde. Nach der Straßenverkehrsordnung werden die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr klassifiziert. Wichtigste Regelung ist das gegenseitige Rücksichtsnahmegebot nach § 1 StVO. Die wichtigsten Regelungen sind wie nachfolgend die Straßenbenutzung selbst (§ 2 StVO), die Geschwindigkeitsbegrenzung (§ 3 StVO), der Abstand (§ 4 StVO), das Überholen (§ 5 StVO), die Vorfahrt (§ 8 StVO), das Abbiegen (§ 9), das Halten und Parken (§ 12 StVO), die Beleuchtung (§ 17).Der zweite Teil der Straßenverkehrsordnung umfasst die Klassifikation der Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen (§§ 36 - 43 StVO).
Im Anschluss folgen die Durchführungs- und Bußgeldvorschriften.
Die Straßenverkehrsordnung bildet zusammen mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) weitestgehend das Straßenverkehrsrecht ab. Die Strafvorschriften im Straßenverkehr ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch und dem Straßenverkehrsgesetz. Bei den Bußgeldvorschriften ist insbesondere der sog. Bußgeldkatalog und das Punktesystem (§ 4 StVG) zu beachten.






