Strahl
Ein Strahl (auch: Halbgerade) ist definiert durch einen Punkt und einen Richtungsvektor.
Jede Gerade g entspricht einer Menge von Punkten und ist an einem beliebigen Punkt P auf der Geraden in zwei Teilmengen
und
zerlegbar. Diese Teilmengen sind die durch P und g definierten Strahlen.
Im Gegensatz zu einer von einem ihrer Punkte P in beide Richtungen unendlichen Gerade hat ein Strahl einen Anfang und ist nur in eine Richtung unendlich lang.
Daraus ergeben sich mehrere Folgerungen:
- Jeder Punkt auf der Geraden ungleich von P gehört zu genau einer der beiden Teilmengen
oder
. - Ist ein Punkt
und ein Punkt
, so liegt P zwischen
und
. - Keine der beiden Teilmengen kann eine leere Menge sein.






