Stadtpräsident
Stadtpräsident wird in einigen Bundesländern Deutschlands - insbesondere in Schleswig-Holstein - der Vorsitzende des Gemeinderats bzw. Stadtrats einer Stadt genannt. Er wird vom Rat aus seiner Mitte gewählt. In einigen Bundesländern heißt er nach der jeweiligen Gemeindeordnung auch Stadtverordnetenvorsteher oder Stadtvertretervorsteher.
Der Stadtpräsident
Aufgaben des Stadtpräsidenten
Für die Verwaltungsaufgaben in der Stadt gibt es neben dem Stadtpräsidenten noch einen Oberbürgermeister oder Bürgermeister als "Chef" des Rathauses. Damit gibt es in solchen Städten 2 Personen an der Spitze der Stadt.
In vielen Bundesländern übt der vom Volk gewählte Oberbürgermeister jedoch beide Funktionen aus (Vorsitzender des Rates und Chef der Verwaltung).
In der Schweiz ist "Stadtpräsident" in einigen Städten, z.B. in Zürich, die offizielle Bezeichnung für das Stadtoberhaupt (Oberbürgermeister).






