Staatsrat
In der früheren Deutschen Demokratischen Republik war der Staatsrat das kollektive Gremium das 1960 als Nachfolgeorgan des Amtes des Präsidenten der DDR geschaffen wurde.Der Staatsrat bestand aus dem Staatsratsvorsitzenden, seinen Stellvertretern und den Mitgliedern. Er wurde von der Volkskammer der DDR alle fünf Jahre gewählt.
siehe auch: SED, Ministerrat
In der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen ist ein Staatsrat der höchste Beamte eines Senatsressorts, mithin ein Mitglied der Verwaltung und gleichzeitig als politischer Beamter Vertreter des Senators im Amt. Er ist mit dem Staatssekretär der übrigen Länder und der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar.
In der Schweiz ist Staatsrat in einigen Kantonen die Bezeichnung für die kantonale Exekutive. Deren Mitglieder werden ebenfalls als Staatsräte bezeichnet.
In Luxemburg ist der Staatsrat ein dem Grossherzog beigegebenes Gremium mit beratender Funktion (Begutachtung sämtlicher Gesetzesentwürfe, Gesetzesvorschläge auf Verfassungsmässigkeit).
In Slowenien ist der Staatsrat die Zweite Kammer des slowenischen Parlaments.






