Staatsbürgerschaft
Der Erwerb einer Staatsbürgerschaft ist abhängig von den Bestimmungen des jeweiligen Staates.Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten:
1. Das Abstammungsprinzip: Kinder von Staatsbürgern eines bestimmten Staates werden, unabhängig von dem Land, in dem sie geboren sind, Staatsbürger dieses Staates. Diese Regelung ist Rechtsordnung in den meisten europäischen Staaten.
2. Territorialprinzip (auch Bodenrecht genannt): Jeder im Staat Geborene bekommt die Staatsbürgerschaft dieses Staates (z.B. in USA und Kanada).
Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft:
1. Abstammungsprinzip: Eheliche Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft des Vaters oder der Mutter, uneheliche die der Mutter.
2. Verleihung: Eine Verleihung kann erfolgen wenn:
- ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich von mindestens zehn Jahren vorliegt
- ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich von mindestens vier Jahren vorliegt und zusätzlich berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen (zb. Verwandte mit österreichischer Staatsbürgerschaft im Inland etc.)
- außerordentliche Leistungen auf den Gebieten der Wissenschaften, des Sportes, der Wirtschaft, der Kulturen, im Interesse der Republik Österreich vorliegen oder zu erwarten sind.
- nach ordentlichem Wohnsitz in Österreich von mehr als 30 Jahren
- wenn der Ehegatte Österreicher ist
Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft:
Dies kann erfolgen durch
- Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
- Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates.
- Entziehung (zb. Schädigung des Ansehens der Republik)
- Verzicht
Die Grundrechte lassen sich in die Bürgerrechte, die für alle Staatsbürger gelten, und in Menschenrechte, die auch für Fremde gelten, unterteilen.
Der Staatsbürger hat Recht auf einen ungestörten Aufenthalt im Land, er hat politische Rechte (Wahlrecht, Teilnahme an Volksabstimmungen etc.), er hat Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und hat weiters ein Recht auf Schutzanspruch österreichischer Vertretungsbehören im Ausland.
Der Staatsbürger hat aber auch Treuepflicht gegenüber dem Staat, Männer müssen den Wehrdienst absolvieren, weiters haben sie die Pflicht zur Übernahme eines Geschworenenenamtes.






