Staatsanwaltschaft
Die Behörde, die Straftaten verfolgt. Ihr obliegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens, die Erhebung der Anklage beim Strafgericht, die Vertretung der Anklage und nach einem Urteil die Strafvollstreckung.An jedem Gerichtsstandort soll eine Staatsanwaltschaft bestehen. Hierarchie:
- Generalbundesanwalt und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof
- Generalstaatsanwalt und Staatsanwälte bei Oberlandesgerichten
- (Leitender) Oberstaatsanwalt und Staatsanwälte bei Land- und Amtsgerichten
siehe auch: Gewaltenteilung






