Sprungrevision
Die
Sprungrevision ist eine
Revision, die gegen die Entscheidungen der unteren
Gerichtee (
Amtsgericht,
Landgericht,
Arbeitsgericht, Sozialgericht,
Verwaltungsgericht) stattfindet. Sie ist in der Regel an eine Zulassung gebunden. Wenigstens bedarf sie der Einwilligung des Gegners. Bei der Sprungrevision wird die zweite
Instanz (die Berufungsinstanz) übersprungen. Meist wird bei der Sprungrevision die Verletzung des materiellen Rechtss gerügt (Ausnahme bei Strafprozessen möglich). Die zulässige Sprungrevision befördert die Sache vor das letztinstanzliche Gericht (
Oberlandesgericht,
Bundesarbeitsgericht,
Bundessozialgericht,
Bundesverwaltungsgericht). In
Bayern ist bei Sachen der
ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht das
Oberlandesgericht, sondern das
Bayerische Oberste Landesgericht zuständig.