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Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist in Deutschland eine Steuer, die nach der Wiedervereinigung eingeführt wurde, um einen Teil der einheitsbedingten Kosten zu decken. Die Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages wird geregelt durch das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 vom 15. Oktober 2002 (veröffentlicht im BGBl. Teil I 2002, S. 944, 975), welches seither jedoch an zahlreichen Stellen geändert wurde.

Table of contents
1 Argumentation
2 Der Solidaritätszuschlag in Deutschland
3 Siehe auch

Argumentation

Neben den allgemeinen Vor- und Nachteilen einer Steuer (s. dort) ergibt sich speziell für den Solidaritätszuschlag folgende Argumentation:

Pro Solidaritätszuschlag

Contra Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag in Deutschland

Die Höhe des Solidaritätszuschlags beträgt 5,5 % (bis 31.12.1997: 7,5 %) der Einkommensteuer (bzw. Lohn- oder Kapitalertragsteuer) bei natürlichen Personen sowie der Körperschaftsteuer bei juristischen Personen.

Die FDP ist für seine Abschaffung.

Siehe auch




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