Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag ist in Deutschland eine Steuer, die nach der Wiedervereinigung eingeführt wurde, um einen Teil der einheitsbedingten Kosten zu decken. Die Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages wird geregelt durch das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 vom 15. Oktober 2002 (veröffentlicht im BGBl. Teil I 2002, S. 944, 975), welches seither jedoch an zahlreichen Stellen geändert wurde.
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2 Der Solidaritätszuschlag in Deutschland 3 Siehe auch |
Argumentation
Neben den allgemeinen Vor- und Nachteilen einer Steuer (s. dort) ergibt sich speziell für den Solidaritätszuschlag folgende Argumentation:
Die FDP ist für seine Abschaffung.Pro Solidaritätszuschlag
Contra Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag in Deutschland
Die Höhe des Solidaritätszuschlags beträgt 5,5 % (bis 31.12.1997: 7,5 %) der Einkommensteuer (bzw. Lohn- oder Kapitalertragsteuer) bei natürlichen Personen sowie der Körperschaftsteuer bei juristischen Personen.






