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Schwangerschaftsabbruch

Bei einem Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung (med.: Abortion) genannt, wird das ungeborene Kind aus dem Mutterleib entfernt.

Table of contents
1 Rechtslage in Deutschland
2 Geschichtliche und Philosophische Standpunkte zur Abtreibungsfrage
3 Die Entwicklung des deutschen Rechts zur Abtreibung
4 Verwandte Themen
5 Literatur
6 Weblinks

Rechtslage in Deutschland

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland im § 218 des Strafgesetzbuches geregelt. Abtreibung ist rechtswidrig, nach heutigem Recht aber bis zum dritten Schwangerschaftsmonat straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat. Rechtskonform ist die Abtreibung bis zur Geburt, wenn Gefahr für das Leben oder eine schwerwiegende körperliche Beeinträchtigung besteht und dies nur durch eine Abtreibung verhindert werden kann. Das Gesetz regelt an dieser Stelle nicht, wer für die Beurteilung in einem solchen Fall zuständig ist. In der Praxis nimmt dies der behandelnde Arzt vor. Auch ist eine Abtreibung bis zur 12. Woche rechtskonform, wenn eine so genannte kriminologische Indikation vorliegt (Vergewaltigung, Nicht-Zustimmungsfähigkeit der Partnerin). Im Falle einer Abtreibung nach Beratung zwischen der 12. und 22. Woche bleibt die Mutter selbst straffrei, der Arzt handelt jedoch strafbar

Sollte das Kind die Abtreibung überleben, muss Erste Hilfe geleistet werden. In diesem Fall besteht natürlich die Gefahr schwerster körperlicher und geistiger Behinderung.

Die römisch-katholische und die orthodoxe Kirche sowie viele evangelikale Christen lehnen die Abtreibung generell als schweres Vergehen und Mord des ungeborenen Kindes ab. Die Schwere dieses Eingriffs wird einem bewußt, wenn man eine erwachsenen Person oder auch ein Kind trifft, welches eigentlich zur Abtreibung vorgesehen war, und nur wegen einer willkürlichen Gefühlsschankung der Frau doch überlebt hat.

Geschichtliche und Philosophische Standpunkte zur Abtreibungsfrage

Naturreligionen

In manchen animistischen und Naturreligionen gilt die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch noch heute generell als Angelegenheit der Frau. Diese Weltanschauungen glauben zum Teil an
Seelenwanderung. Somit wird ein Schwangerschaftsabbruch nicht als Töten eines Kindes angesehen.

Hinduismus

In den Ländern des fernen Ostens war die Abtreibung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Bewegungen des Kindes spürbar wurden (ungefähr ab dem 5. Monat), legal. In der Philosophie der Brahmanen hatte das Kind bis zu diesem Zeitpunkt keine Seele und konnte deshalb straflos zerstört werden. Sobald es sich jedoch selbständig bewegte, hatte es eine Seele, und eine Frau, die ihren Fötus dann noch abtrieb, musste wegen Kindesmord bestraft werden.

Antike

Sowohl im alten Griechenland wie auch im römischen Recht war Abtreibung ebenso wie Kindsaussetzung erlaubt - auch ein lebendgeborenes Kind bekam im römischen Recht durch die Anerkennung des Vaters ein Existenzrecht. Blieb diese aus, wurde das Kind ausgesetzt.

Judentum

Das antike Judentum war gegen Kindstötung und prinzipiell auch gegen Abtreibung, es sein denn, dass das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet war. z.B. Philo von Alexandria (1. Jahrhundert) verurteilte die Nichtjuden wegen der weit verbreiteten Praktiken von Abtreibung und Kindstötung.

Christentum

Das Christentum war von Anfang an gegen die Abtreibung. Bereits die Didache, einer der frühesten nicht-biblischen Texte sagt in Kapitel 2 "Du sollst nicht töten, ...du sollst kein Kind abtreiben, du sollst kein Neugeborenes töten." Auch der etwa gleichzeitige Clemens von Rom und spätere Kirchenväter (Basilius von Caesarea, Augustinus von Hippo, Johannes Chrysostomus) sprachen sich einhellig gegen die Abtreibung aus.

In der Katholischen Kirche des Mittelalters wurde die Abtreibung eines lebendigen Fötus ein Mord genannt (Todesstrafe und Exkommunikation), die Abtreibung eines nicht-belebten Fötus (bevor Kindsbewegungen spürbar waren) war ebenfalls Sünde, aber kein Mord (3 bis 14 Jahre Busse, je nach Fall).

In der Aufklärung kam von ärztlicher Seite die Erkenntnis, dass der Fötus von Anfang an ein Leben ist. Das führte Anfang des 19. Jahrhunderts in Europa und in Amerika dazu, dass der Schwangerschaftsabbruch zur Straftat erklärt wurde. 1869 erließ Pius IX ein generelles Abtreibungsverbot, und stellte ex cathedra fest, dass das Kind seine Seele bereits zum Zeitpunkt der Zeugung empfängt.

Die orthodoxe Kirche beruft sich auf die Kirchenväter und hat Abtreibung immer als Sünde gesehen. Auch namhafte evangelische Theologen (im 20. Jahrhundert z.B. Dietrich Bonhoeffer und Karl Barth) haben sich entschieden gegen Abtreibungen ausgesprochen.

Frauenbewegung

Die feministische Frauenbewegung setzte sich seit Anfang des 20. Jahrhunderts für die Straffreiheit der Abtreibung, teilweise auch für das Recht dazu, ein. Gräfin Bülow von Dennewitz aus Dresden war Vorkämpferin des Rechtes auf "Geburtenregelung". Linke Politiker und Ärzte wie Friedrich Wolf ("Zyankali") unterstützten diese Forderung aus sozialen Gründen. In der DDR bestand ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche. In der BRD wurde heftig darum gekämpft, besonders die Anzeigenkampagne, bei der sich hunderte von Frauen "outeten" trieb die Diskussion voran.

Schwangerschaftsabbruch aus seelischer Sicht

"Bei einer Menschwerdung müssen sich Vater, Mutter und Kind auf einer seelischen Ebene einig werden. Solange du bangst und schwankst, ist es sowohl für dich als auch für deinen Partner als auch für das werdende Kind außerordentlich schwer, eigene Entscheidungen zu treffen. Denn siehe, auch das Kind muss sich [auf einen Abbruch] vorbereiten. Es will Zeit haben, sich zurückzuziehen, und je mehr Klarheit du in dir entwickelst, um so leichter fällt es dem Embryo, sich von deinem Körper zu lösen. Selten will ein Wesen sich in einer Mutter inkarnieren, wenn es nicht erwünscht ist. [...]

Du lädst mit einer Abtreibung kein Karma auf dich. Deine Seele hat ein Mitspracherecht bei dieser Entscheidung." (aus: Hasselmann, Varda und Frank Schmolke: Weisheit der Seele. Trancebotschaften über den Sinn der Existenz. Goldmann, 1995)

Die Entwicklung des deutschen Rechts zur Abtreibung

Verwandte Themen

Empfängnisverhütung - Engelmacherinnen

Literatur

Weblinks




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