Schulzeugnis
Ein Schulzeugnis ist eine zusammenfassende, urkundliche Beurteilung des Leistungsstands eines Schülers.Öffentliche Schulen erteilen Zeugnisse als
- Halbjahreszeugnis
- Jahreszeugnis mit Entscheidung über die Versetzung
- Abschlusszeugnis zum Schulabschluss, in der Regel nach Ablegen einer Abschlussprüfung
- Abgangszeugnis beim Verlassen der Schule ohne Abschluss
- des Arbeits- und Sozialverhaltens (sogenannte "Kopfnote")
- des Leistungsstands in den einzelnen Fächern
An Privatschulen gelten zum Teil abweichende Regelungen:
- Waldorfschulen erteilen keine Noten. Stattdessen bekommt jeder Schüler am Schuljahresende ein Gutachten-Zeugnis.
Rechtliche Regelungen
Aufgrund der Kulturhoheit der Länder sind Schulzeugnisse in Deutschland, wie alle Aspekte des Schullebens, durch Landesrecht geregelt.
In Hessen bestimmt das Hessische Schulgesetz vom 17. Juni 1992 in § 74, dass Zeugnisse erteilt werden. Das Wie ist in §§ 30 ff. der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000 geregelt.






