Schleierfahndung
Als Schleierfahndung werden in der Bundesrepublik Deutschland verdachtsunabhängige Personenkontrollen bezeichnet. Zum Teil wird auch von ereignisunabhängigen, anlassunabhängigen oder - beim Bundesgrenzschutz - lageorientierten Personenkontrollen gesprochen.Die Schleierfahndung wurde zuerst 1995 durch Änderung des Polizeigesetzes in Bayern eingeführt. Kontrollieren dürfen die Polizei und der Bundesgrenzschutz.
Nach Inkrafttreten des Übereinkommens von Schengen wurden die innereuropäischen Grenzkontrollen reduziert und die Schleierfahndung verstärkt. Sie sollte ein Ausgleich für die weggefallenen Grenzkontrollen sein. Sie findet aber auch an den Schengenaußengrenzen (z.Zt. noch zu Polen etc.) statt.
Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Schleierfahndung ist umstritten. Diese wird zum Teil als verfassungswidrig angesehen, weil sie unverhältnismäßig sei und den Gleichheitssatz verletze. So werden in der polizeilichen Praxis vor allem "ausländisch" aussehende Personen kontrolliert. Hierin wird von einigen eine Ungleichbehandlung aufgrund der Rasse, die nach Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG grundsätzlich unzulässig ist, gesehen. Andere, insbesondere der Bayerische Verfassungsgerichtshof, sehen das Recht aus Art. 3 Abs. 3 GG nicht beeinträchtigt. So hat Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 28. März 2003 (DVBl. 13/2003, S. 861 ff) die Verfassungsmäßigkeit - gemessen am Maßstab der bayerischen Verfassung - bestätigt. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschied ähnlich am 10. Juli 2003.
Die Vorschrift des § 22 Abs. 1a Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) wird Ende zum 30. Juni 2007 außer Kraft treten. Das ursprünglich gesetzliche Außerkrafttreten am 31. Dezember 2003 ist durch Gesetz vom 14. November 2003 verschoben worden.
In Niedersachsen bestehen zur Zeit (14. Juni 2003) Pläne zur Neufassung des Polizeirechts. Dabei setzte die FDP durch, dass es "keine generellen verdachtsunabhängigen Personenkontrollen" geben wird.
Siehe auch: Schengener Informationssystem
Literatur
Weblinks






