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Schari'a

Die Schari'a (arab شريعة, deutlicher, gebahnter Weg) ist das islamische Gesetz, mit dem sich die islamische Rechtswissenschaft (Fiqh) befasst. Sie stützt sich auf zwei Hauptquellen: den Koran und die Sunna des Propheten Mohammed, d.h. den gesamten Korpus aus Erzählungen und Aussprüchen des Propheten (hadith). Um auch Fragen rechtlich lösen zu können, die nicht im Koran oder der Sunna geregelt waren, griff man auf den Konsens (Idschma) der muslimischen Gemeinde (Umma) und die Entscheidung nach Analogieschluss (Qiyas) der Rechtsgelehrten (Ulama) zurück. Das Konsensprinzip legitimierte man mit einem überlieferten Ausspruch Mohammeds, nach dem sich "seine Gemeinde nie in einem Irrtum zusammenfinden würde".

Der Geltungsbereich der Scharia erstreckt sich gleichermaßen auf den Bereich der religiösen wie auf den der zivilen Rechtssprechung. Neben rituellen Vorschriften regelt sie das Familien-, Erb-, Sachen- und Schuldrecht, das Strafrecht, genauso wie Gesetze zur Regierung und Verwaltung eines Staats. Um dieses komplexe Recht handhaben zu können, haben sich mehrere Rechtsschulen (Madhahib) gebildet.

Die Scharia ist geltendes Recht in Nigeria (einige Bundesstaaten), Iran, Saudi-Arabien, Bangladesch, Afghanistan, Marokko, Sudan, Katar und Pakistan.

Siehe auch: Liste islamischer Begriffe auf Arabisch, Medienwirksame Kontroversen um die Scharia




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