Residenz
Unter einer
Residenz (lat.
residere, sich setzen, niederlassen, wohnen) versteht man in der Regel den festen Wohnsitz eines Fürsten oder sonstigen Adligen (z.B. im Gegensatz zu einer Kaiser
pfalz). Als
pars pro toto steht der Begriff Residenz auch für die
Stadt, in der sich dieser Herrschersitz befindet. Heutzutage ist der Begriff auch gebräuchlich in Verbindung mit teueren oder noblen Wohnsitzen.