Reichskanzler
Reichskanzler ist die Amtsbezeichnung des Regierungschefs des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945. In dieser Rolle stand er dem deutschen Kabinett vor. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck wurde 1871 der erste Reichskanzler. Mit der Auflösung des Deutschen Reiches nach dem Zweiten Weltkrieg endet mit der Verhaftung des Leiters der "Geschäftsführenden Reichsregierung", Schwerin von Krosigk, die Amtszeit des letzten deutschen Reichskanzlers. Am 23. Mai 1945 wird die Reichsregierung von den Alliierten abgesetzt und verhaftet.Der Amtstitel des Regierungschefs der Bundesrepublik Deutschland ist Bundeskanzler. In der DDR war der entsprechende Amtstitel der Ministerpräsident, genau: der Vorsitzende des Ministerrats.
siehe auch: Kanzler, Reichskanzler der Weimarer Republik






