Regularkanoniker
Als
Regularkanoniker bezeichnet man die Mitglieder einer Stiftskirche, die nach einer Ordensregel (zumeist die Regel des Hl. Augustinus) leben und die Ordensgelübde abgelegt haben. Sie unterscheiden sich von Säkularkanonikern, die ebenfalls Chorherren, aber ohne Gelübde, sind. Regularkanoniker sind u. a. die verschiedenen Kongregationen der Augustiner Chorherren, Regularkanoniker vom Hl. Kreuz und die
Prämonstratenser.