Regierungsbezirk Stuttgart
| Basisdaten | |
|---|---|
| Bundesland: | Baden-Württemberg |
| Verwaltungssitz: | Stuttgart |
| Fläche: | 10.557 km² |
| Einwohner: | 3.974.996 (30.6.2002) |
| Bevölkerungsdichte: | 343 Einwohner/km² |
| Homepage: | http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/stuttgart/ |
| Karte | |
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Der Regierungsbezirk Stuttgart ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen und Stadtkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.
| Table of contents |
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2 Geschichte 3 Organisation 4 Verwaltungsgliederung |
Der Regierungsbezirk Stuttgart liegt im Nordosten Baden-Württembergs und hieß bis 31. Dezember 1972 Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Allerdings hatte er damals noch einen etwas anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an den Regierungsbezirk Tübingen, im Westen an den Regierungsbezirk Karlsruhe im Norden und Osten an Bayern. Seine heutige Ausdehnung geht auf die Verwaltungs- und Gebietsreform zum 1. Januar 1973 zurück.
Der Regierungsbezirk Stuttgart besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Sien Behörde, das Regierungspräsidium, ist seit diesem Zeitpunkt im wesentlichen für den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg bzw. den württembergischen Teil des Bundeslandes Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) zuständig, das nach dem zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsdiums Stuttgart um ehemals badische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe bzw. Tübingen abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Nordwürttemberg seinerzeit in Regierungsbezirk Stuttgart umbenannt.
Oberste Behörde des Regierungsbezirks Stuttgart ist das Regierungspräsidium mit Sitz in Stuttgart. Chef des Regierungspräsidiums ist der Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.
Die Regierungspräsidenten (seit 1967):
Geografische Lage
Geschichte
Organisation
Verwaltungsgliederung
Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen:
Die 37 Großen Kreisstädte (unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums):
Freiburg |
Karlsruhe |
Stuttgart |
Tübingen







