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Regierungsbezirk Freiburg

Basisdaten
Bundesland:Baden-Württemberg
Verwaltungssitz:Freiburg im Breisgau
Fläche:9.357 km²
Einwohner:2.163.762 (30.6.2002)
Bevölkerungsdichte:231 Einwohner/km²
Homepage:http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/freiburg/
Karte

Der Regierungsbezirk Freiburg ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.

Table of contents
1 Geografische Lage
2 Geschichte
3 Zahlen und Fakten
4 Organiastion
5 Aufgaben des Regierungspräsidiums
6 Verwaltungsgliederung

Geografische Lage

Der Regierungsbezirk Freiburg liegt im Südwesten Baden-Württembergs und hieß bis 31.12.1972 Regierungsbezirk Südbaden. Allerdings hatte er damals noch einen etwas anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an die Schweiz, im Westen an das Elsass(Frankreich), im Norden an den Regierungsbezirk Karlsruhe und im Osten an den Regierungsbezirk Tübingen. In seiner heutigen Ausdehnung geht er auf die Verwaltungs- und Gebietsreform aus dem Jahre 1973 zurück.

Geschichte

Der Regierungsbezirk Freiburg besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Seine Behörde, das Regierungspräsidium, ist seit diesem Zeitpunkt im wesentlichen für das Gebiet des ehemaligen Bundeslandes Baden (Hauptstadt Freiburg) zuständig, das nach dem zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Gebietsreform, die zum 1.1.1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsdiums Freiburg um die Landkreise Rottweil und Tuttlingen erweitert. Da die Behörde somit auch für ehemals württembergische Gebiete zuständig war, wurde der Regierungsbezirk Südbaden seinerzeit in Regierungsbezirk Freiburg umbenannt.

Zahlen und Fakten

Straßen und Verkehr (Stand Mitte 1999):

Organiastion

Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz im Basler Hof in Freiburg im Breisgau. Chef des Regierungspräsidiums ist Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.

Die Regierungspräsidenten (seit 1967):

Aufgaben des Regierungspräsidiums

Das Regierungspräsidium ist für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und landespolitischen Ziele im Regierungsbezirk verantwortlich. Zu den Aufgaben zählen insbesondere:

Verwaltungsgliederung

Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen: Die 18 Großen Kreisstädte (unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums):
  1. Achern
  2. Donaueschingen
  3. Emmendingen
  4. Kehl
  5. Konstanz
  6. Lahr/Schwarzwald
  7. Lörrach
  8. Oberkirch, ab 1.1.2004
  9. Offenburg
  10. Radolfzell am Bodensee
  11. Rheinfelden (Baden)
  12. Rottweil
  13. Schramberg
  14. Singen (Hohentwiel)
  15. Tuttlingen
  16. Villingen-Schwenningen
  17. Waldshut-Tiengen
  18. Weil am Rhein


Regierungsbezirke in Baden-Württemberg:
Freiburg | Karlsruhe | Stuttgart | Tübingen



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