Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union (auch als Ministerrat bekannt) ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Gemeinschaft, die einen Teil der Europäischen Union bildet. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten.
Land
Einwohner
Sitze
Einwohner / Sitz
rel. Gewicht
----
Luxemburg
0,4
4
100000
28.27
Malta
0,4
3
133333
21.20
Zypern
0,8
4
200000
14.13
Estland
1,4
4
350000
8.07
Slowenien
2,0
4
500000
5.65
Irland
3,7
7
528571
5.34
Litauen
3,7
7
528571
5.34
Lettland
2,4
4
600000
4.71
Finnland
5,2
7
742857
3.80
Daenemark
5,3
7
757143
3.73
Slowakei
5,4
7
771429
3.66
Österreich
8,1
10
810000
3.49
Portugal
9,9
12
825000
3.42
Ungarn
10,0
12
833333
3.39
Belgien
10,2
12
850000
3.32
Tschechien
10,3
12
858333
3.29
Griechenland
10,6
12
883333
3.20
Schweden
8,9
10
890000
3.17
Niederlande
15,8
13
1215385
2.32
Polen
38,6
27
1429630
1.97
Spanien
39,4
27
1459259
1.93
Italien
57,7
29
1989655
1.42
Frankreich
59,1
29
2037931
1.38
Grossbritannien
59,4
29
2048276
1.38
Deutschland
82,0
29
2827586
1.00
Der Rat ist eines der gemeinsamen Organe der Europäischen Gemeinschaften. Die Europäischen Gemeinschaften (Europäische Gemeinschaft, Europäische Atomgemeinschaft und Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, deren Vertrag bereits ausgelaufen ist) haben seit dem Abkommen über gemeinsame Organe und dem Fusionsvertrag gemeinsame Organe, von denen eines der Rat ist.
Der Europäische Rat hingegen setzt sich aus den Regierungschefs und Außenministern alle Mitgliedstaaten zusammen und ist nicht mit dem Rat der Europäischen Union identisch und hat keine Gesetzgebungsbefugnis. Auch mit dem Europarat hat der "Rat der Europäischen Union" nichts zu tun.
Je nach den auf der Tagesordnung stehenden Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rats: Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen (ECOFIN), Ausbildung, Telekommunikation ...
Treffen sich die Außenminister, wird der Rat als "Allgemeiner Rat" bezeichnet; treffen sich die Fachminister, wird die Bezeichnung der Fachrichtung angepasst ("Umweltministerrat", "Agrarministerrat", usw.). Die Bezeichnung "Rat der Europäischen Union" wurde durch Beschluss vom 08.11.1993 eingeführt. Im EG-Vertrag, im EAG-Vertrag und im EGKS-Vertrag wird nur vom "Rat" gesprochen.
Aufgaben
Der Rat hat mehrere wesentliche Aufgaben:Weiterführende Informationen






