Promotion (Doktor)
Die Promotion ist eine akademische Prüfung, die die Befähigung zu eigenständiger Forschung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung nachweist. In Deutschland ist sie eine Voraussetzung für die Habilitation oder für die Beschäftigung als Juniorprofessor.
Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen. Im Gegensatz dazu weist die nach der Promotion mögliche Habilitation die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf hohem Niveau in Forschung und Lehre zu vertreten.
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2 Bewertung |
Die Promotion wird eingeleitet, nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit (Dissertation) vorgelegt hat, das ist eine wissenschaftliche Textarbeit, die eigenständig erbrachte, originelle Forschungsleistungen dokumentiert. Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät bzw. durch eine von ihr eingesetzte Kommission erfolgt eine mündliche Prüfung (Rigorosum) oder ein wissenschaftliches Streitgespräch (Disputation). Das Promotionsverfahren ist nach der Gesamtbewertung abgeschlossen; meist ist der Doktorand allerdings erst berechtigt, den Doktortitel zu führen, nachdem er die Publikation seiner Dissertation nachgewiesen hat.
Die Gesamtbewertung der Promotionsleistung erfolgt häufig mit lateinischen Noten:
Promotionsverfahren
Allgemeines
Ablauf
Bewertung
Zusätzlich kann die Arbeit ein Prädikat erhalten. Auch hierfür gibt es lateinische Noten:






