Pflicht-Mitgliedschaft
Pflichtmitgliedschaften können für natürliche oder juristische Personen gelten. Die Verpflichtung zur Mitgliedschaft ist ein staatliches Instrument, um den Bestand von Institutionen zu sichern, denen staatliche Aufgaben zugewiesen wurden.Pflichtmitgliedschaften existieren in Deutschland unter anderem in folgenden Bereichen:
- berufsrechtliche Kontrolle
- Gewerbetreibende (Industrie- und Handelskammer)
- Handwerksbetriebe (Handwerkskammer)
- freie Berufe (Apothekerkammer, Architektenkammer, Ärztekammer, Notarkammer, Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer u.ä.)
- Sozialversicherung
- Künstler, Ärzte, Apotheker, Anwälte u.ä. (Versorgungskassen)
- Künstler, Ärzte, Apotheker, Anwälte u.ä. (Versorgungskassen)






