Passives Wahlrecht
Das passive Wahlrecht ist das Recht, bei einer Wahl, beispielsweise zum Deutschen Bundestag, von anderen Wahlberechtigten gewählt zu werden.In Deutschland genießen alle volljährigen Bürger das passive Wahlrecht auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
In Österreich besteht allgemeines passives Wahlrecht zum Nationalrat ab 21 Jahren. Nichtösterreicher, die sich mehr als 5 Jahre in Österreich aufhalten, bekommen passives Wahlrecht auf kommunaler Ebene zugesprochen.
Gemäß EU-Vertrag Artikel 19 besitzt jeder Unionsbürger in seinem Gastland das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Europawahlen. Damit können sich EU-Bürger also sowohl in Deutschland wie in Österreich in ein Kommunalparlament oder Kommunalamt wählen lassen.
Rechtskräftig verurteilten Straftätern kann das passive Wahlrecht aberkannt werden. Entsprechende Tatbestände sind z.B. Hoch- und Landesverrat.
Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:
- Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre alt
- Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre alt
- Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre alt (§46 Gemeindeordnung)
- Zum Bundeskanzler kann man interessanterweise schon ab 18 gewählt werden.






