Partei
Eine Partei ist eine Interessensgemeinschaft, eine Gruppe Gleichgesinnter.Der Begriff kommt aus dem Lateinischen: pars, partis, der Teil.
Häufig ist - je nach Kontext - mit "Partei" eine politische Partei (Organisation) oder eine Partei in einem Rechtsstreit gemeint.
Im Zivilprozess wird damit je nach Verfahrensart Kläger oder Beklagter, Antragsteller oder Antragsgegner, Schuldner oder Gläubiger bezeichnet. Im Strafprozess heißt die Partei gegen die sich das Verfahren richtet je nach Verfahrensstadium Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter.
Der Politische Begriff links bzw. rechts (linke Partei oder rechte Partei) hat ihren Ursprung in Frankreich zur Restaurationszeit, damals saßen die Gegner der Regierung auf der linken Seite des Parlaments, vom Parlamentspräsidenten aus gesehen.
Eine Mietereinheit wird als Mietpartei bezeichnet.






