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Parallelschaltung

Bei einer Parallelschaltung wird ein Stromkreiskreis so verzweigt, dass durch jede Komponente ein eigener Teilstrom fließt. Jeder Komponente steht in diesem Falle die Betriebsspannung in voller Höhe zur Verfügung, und man kann sie bei Bedarf durch einen eigenen Schalter unabhängig von den anderen ein oder ausschalten. Ein Beispiel ist die übliche Schaltung einer Wohnungsbeleuchtung (im Bild links oben). Eine Gruppe von parallel geschalteten Komponenten kann auch durch einen gemeinsamen Schalter betätigt werden (Lampengruppe, z.B. Scheinwerfer und Rückicht eines Kraftfahrzeugs; im Bild links unten), jedoch ist auch dann jede von den anderen unabhängig und ein Ausfall beeinträchtigt die anderen nicht.

Bei einer Parallelschaltung verteilt sich der Gesamtstrom I nach der Kirchhoff'schen Knotenregel so auf die einzelnen Zweige, dass die Summe der Teilströme gleich dem Gesamtstrom ist, während die Spannung U für alle Komponenten gleich ist. Im Bild rechts ist dies am Beispiel zweier Widerstände gezeigt:

I = I1 + I2.

Der resultierende Gesamtwiderstand R der Anordnung ergibt sich aus

.

Die Berechnung vereinfacht sich, wenn man an Stelle des Widerstandes R mit dem Leitwert 1/R rechnet. Dann ist nämlich

,

d.h. der Gesamtleitwert ist die Summe der Teilleitwerte. Durch erneute Kehrwertbildung entsteht hieraus schließlich


Siehe auch Reihenschaltung, Leitfähigkeit




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