Norddeutscher Bund
Der Norddeutsche Bund ist einer der nationalstaatlichen Vorläufer des Deutschen Reiches von 1871. Gegründet wurde der Norddeutsche Bund 1866/67 als Zusammenschluss zahlreicher Königreiche und Fürstentümer.
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2 Verfassung 3 Ende |
Entstehung
Infolge des Preußisch-Österreichischen und Italienisch-Österreichischen Krieges 1866 werden in Prag und in Wien Friedensverhandlungen geführt. Österreich als Verlierer muss Venetien an Italien abtreten. Der Deutsche Bund wird aufgelöst. Preußen annektiert sämtliche Staaten nördlich des Mains mit Ausnahme von Sachsen und Hessen-Darmstadt.
Auch die Rheinprovinz (ohne die Pfalz) wird dem Norddeutschen Bund einverleibt. Durch nachträglichen Beschluss wird der zuvor rechtswidrig entstandene Norddeutsche Bund zum legitimen Völkerrechtssubjekt. Die Regierung Otto von Bismarcks wird ebenfalls nachträglich gebilligt.
Verfassung
Der König Preußens, Wilhelm I, bildet das Bundes-Präsidium. Ihm ist der Bundeskanzler (Bismarck) und die Bundesregierung ergeben. Die einzelnen Staaten des Bundes entsenden Vertreter in den Bundesrat, der von Preußen mit absoluter Mehrheit dominiert wird. dieser fungiert ebenso als Legislative wie der Bundestag, dem neben dem Gesetzesinitiativrecht und Gesetzeszustimmungen lediglich der Etatbewiligung als Aufgaben zustehen.
Ende
Mit der Vorherrschaft Preußens wird ein erneutes kontinentales Hegemonialstreben vermutet. Das Preußische Königshaus wird in der Frage der spanischen Thronfolge zum Verzicht durch Frankreich aufgefordert. Die Kriegsbegeisterung Deutschlands (auch der süddeutschen Staaten) führt mit der Emser Depesche am 19. Juli 1870 zur französischen Kriegserklärung.
Die Armeen Frankreichs werden bei Metz und Sedan geschlagen.
Mit der Proklamation Wilhelms I. durch Ludwig II im Namen der deutschen Fürsten geht der Norddeutsche Bund in das Deutsche Reich über. Die bisherige Verfassung des Norddeutschen Bundes sowie mehrere Gesetzeswerke werden ebenfalls Teil des Deutschen Reiches.
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