Naturschutzgebiet
Das Naturschutzgebiet gehört zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt.In §23 des BNatSchG wird festgelegt, dass Naturschutzgebiete dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft dienen sollen und dort existierende Biotope wild lebender Arten erhalten, entwickelt und wiederhergestellt werden sollen. Als Naturschutzgebiete können Flächen auch ausgewiesen werden, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, sowie wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Schönheit schützenswert sind.

Schild Naturschutzgebiet
Naturschutzgebiete werden durch das abgebildete grüne Schild gekennzeichnet.
In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Es gilt ein so genanntes absolutes Veränderungsverbot. Sie sind aus Schutzgründen grundsätzlich nicht zugänglich, wenn es der Schutzzweck aber ermöglicht kann der Allgemeinheit ein Zugang ermöglicht werden. Im übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzbuches.
Naturschutzgebiete sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme. Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden.
1995 bestanden in Deutschland 5.314 Naturschutzgebiete auf einer Fläche von 6.845 km2, die größten Flächen fallen dabei auf Bayern mit 1.416 km2 und Niedersachsen mit 1.275 km2. Die Zahl der Naturschutzgebiete ist seitdem weiter gewachsen.
Neben dem Naturschutzgebiet kennt das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzmöglichkeiten, die mehr oder weniger rigide sind und unterschiedliche Zweckbestimmungen haben:
- Besonderer Gebietsschutz: Nationalparke, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke,
- Schutz einzelner Landschaftsteile: Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile
- Schutz von Arten und Biotopen: Biotopschutz
- Europäische Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Bildung eines europäischen Biotopverbundsystems Natura2000






