Mindestreserve
Die Mindestreserve (-> Minimum, -> Reserve) ist ein Instrument der Zentralbank im Rahmen der Geldmengenpolitik.Der Mindestreservesatz wird von der Zentralbank bestimmt und bezeichnet den Anteil der unverzinsten Rücklage auf einem Girokonto (Mindestreserve) bei dieser, im Fall dass eine Geschäftsbank einen Kredit gewährt (-> Kreditbank).
Er ist abhängig von der ???? und der Größe der Geschäftsbank.
Die Mindestreserve dient der Einlagensicherung, aber auch der Regulierung des folgenden Vorgangs:
Der Mindestreservesatz ist gleich dem reziproken Wert des Geldschöpfungsmultiplikators.
Beispiele:
1. Wenn der Mindestreservesatz gleich 25% (=1/4) ist, dann ist der Geldschöpfungsmultiplikator gleich 4. Aus einer Einlage von 100 EUR können theoretisch 400 EUR (intern im Geschäftsbankensystem) an Kredit gegeben werden.
2. Mindestreservesatz = 2% (=1/50); Einlage = 100 EUR --> Kredit = 5000 EUR
Voraussetzung hierfür ist, dass alle Kredite (-> Bilanz: Aktiva) als Giralgeld (=Buchgeld) im System der Kreditbanken verbleiben.
Dieser Vorgang kommt dadurch zustande, weil Kredite vielfach als Neueinlagen (-> Bilanz: Passiva) verbucht werden können, wobei Kredite aus der Überschussreserve (-> Bilanz: Aktiva) (also der Einlage abzüglich der Mindestreserve) gegeben werden.
Es ist eher unwahrscheinlich, dass die volle (theoretische) Wirkung einsetzt, aber systemisch derzeit größer ist als vor einigen Jahren, da die bargeldlose Zahlung an Beliebtheit gewinnt und die Banken deshalb immer weniger Bargeld bevorraten müssen.
Die Zentralbank kann unbegrenzt Buchgeld schöpfen und Banknoten ausgeben (-> Hoheitsrechte des Staates).
Den aktuellen Mindestreservesatz findet man im Monatsbericht der Deutschen Bundesbank.
Der Zentralbank stehen zur Beeinflussung der Güternachfrage (Geldpolitik) noch weitere Mittel zur Verfügung:
1. Geldmenge
- Rediskontigente
- Mindestreserve
- Offenmarktsätze
- Lombardsatz
- Diskontsatz






