Mendelsche Gesetze
Die Mendelschen Gesetze oder Mendelschen Regeln beschreiben, wie die Vererbung von Merkmalen abläuft.
Die Mendelschen Gesetze wurden in den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts von dem naturwissenschaftlich interessierten Augustinermönch Gregor Mendel durch Kreuzungsexperimente an Erbsenpflanzen ermittelt und in einer zunächst wenig beachteten Publikation formuliert. Erst um 1900 wurden diese bahnbrechenden Erkenntnisse bestätigt, mit der Chromosomentheorie der Vererbung in Verbindung gebracht und zum Gemeingut der klassisch-genetischenen Wissenschaft.
1. Mendelsches Gesetz (Uniformitätsgesetz)
Wenn zwei reinerbige Rassen ("Eltern" oder Parentalgeneration, P) miteinander gekreuzt werden, so sind die Nachkommen der ersten Generation ("Kinder" oder erste Filialgeneration, F1) alle gleich.
2. Mendelsches Gesetz (Spaltungsgesetz)
Wenn die erste Nachkommengeneration untereinander gekreuzt würde, so sind die Individuen der zweiten Generation ("Enkel" oder zweite Filialgeneration, F2) nicht mehr alle gleich, sondern weisen wieder die Merkmale der Elterngeneration in bestimmten Zahlenverhältnissen auf. Handelt es sich dabei um dominant-rezessive Vererbung, so bilden drei Viertel die dominante und ein Viertel die rezessive Variante aus. Bei intermediärer Vererbung haben je ein Viertel der Nachkommen eine der beiden reinerbigen Varianten und die Hälfte der Individuen weist die Mischform der 1. Generation auf.
3. Mendelsches Gesetz (Unabhängigkeitsgesetz / Rekombinationsgesetz)
Zwei Merkmale werden getrennt voneinander vererbt, wobei ab der 2. Generation ("Enkel") neue, reinerbige Kombinationen auftreten können. Dieses Gesetz gilt allerdings nur dann, wenn die für die Merkmale verantwortlichen Gene auf verschiedenen Chromosomen sitzen (di- trihybride Erbgänge).






