Mehrwertsteuer
Eine Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine Steuer, die von einem Unternehmen für den von ihm produzierten Mehrwert an die Steuerbehörden abzuführen ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet das Wort Mehrwertsteuer jedoch in erster Linie die jeweils übliche Umsatzsteuer.
Die Mehrwertsteuer ist jedoch keine Steuer auf den Umsatz, sondern eine Steuer auf den Mehrwert. Ein Unternehmen führt grob gesagt Mehrwertsteuer entsprechend der Höhe des von diesem Unternehmen erzeugten Mehrwerts ab.
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2 Deutschland 3 Steuersätze 4 Verteilung 5 Aufkommen 6 Weiterführende Literatur 7 Österreich 8 Steuersätze 9 Historisches |
Einfaches Beispiel
Händler A liefert an Händler B eine Ware für 100 € zuzüglich 16 € Mehrwertsteuer. A zahlt 16 € an das Finanzamt. B verkauft die Ware an C für 150 € zuzüglich 24 € Mehrwertsteuer und bekommt vom Finanzamt durch den Vorsteuerabzug 16 € wieder. C verkauft die Ware an den Endkunden für 200 € zuzüglich 32 € Mehrwertsteuer. C erhält auch hier durch den Vorsteuerabzug 24 € zurück. Der Endverbraucher hat nicht die Möglichkeit, die Steuer abzuziehen und so zahlt er 32 € Steuern, die vom Händler an das Finanzamt abgeführt werden.Deutschland
Steuersätze
Die Mehrwertsteuer kennt zwei Steuersätze: 16 % und 7 %.
Dem reduzierten Steuersatz unterliegen unter anderem Lebensmittel (außer Getränke und Gaststättenumsätze), Personennahverkehr, Bücher, Zeitungen, ...Verteilung
Vorab erhält der Bund 5,63 % der Einnahmen zur Bezuschussung der Rentenversicherung. Nach diesem Abzug erhalten die Kommunen seit 1998 2,2 %. Vom übrigen Aufkommen erhalten die Länder 49,75 %, der Bund 50,25 %.
Aufkommen
2001 wurden insgesamt 138,9 Milliarden € Mehrwertsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) eingenommen.Weiterführende Literatur
Weiterführende Literatur gibt es beim Bundesministerium der Finanzen. Die Broschüre "Steuern von A bis Z" ist besonders interessant.Österreich
Steuersätze
In Österreich gibt es derzeit ebenfalls zwei Steuersätze, und zwar 20 % und den ermäßten von 10 %. Der ermäßigte Steuersatz wird bei u.a. bei Lebensmitteln, Bücher, Personentransport, Kulturveranstaltungen angewendet.
Keine Umsatzsteuer gibt es für den Kauf von Grundstücken. Diese unterliegen der Grunderwerbsteuer
Historisches
Die Mehrwehrtsteuer löste 1973 die vorher übliche Umsatzsteuer, die 5 % und 2,5 % im Großhandel betrug. Die damals eingehobenen Steuersätze waren 16 % bzw. 8 %. Später wurde sie auf 18 % erhöht. Die ermäßigte verblieb bei 8 %. Dafür wurde aber ein dritter Steuersatz mit 32 % festgesetzt. Die ugs. Luxussteuer wurde für Auto, Photoartikel, Stereoanlagen oder andere Produkte eingehoben. Erst in den 1990er Jahren wurden die Steuersätze vereinheitlicht auf 20 % und 10 %, die bis heute gelten. Allerdings wurde für Kraftfahrzeuge als Ersatz die NOVA eingeführt.






