Machtergreifung
Mit
Machtergreifung, besser
Machtübernahme wird die Übernahme der Regierung in Deutschland durch die
Nationalsozialisten unter
Adolf Hitler und die anschließende Umwandlung der
Demokratie in eine
Diktatur im Jahr
1933 bezeichnet.
Zum Begriff der Machtergreifung wird immer wieder festgestellt, dass dieser versuche, die Verantwortung für die Machtübernahme der Nationalsozialisten vom Staatsvolk "wegzuwaschen": Hitler hätte demgemäß die Macht ergriffen (ohne dass das zu verhindern gewesen wäre) - Fakt sei aber, dass die NSDAP bereits 1930 als Sieger aus der Reichstagswahl hervorging, auch sei das Ermächtigungsgesetz von einem demokratisch gewählten Reichstag erlassen worden. Anderen Meinungen zu Folge habe Hitler sich hingegen nur durch illegale Aktivitäten wie den inszenierten Reichtagsbrand, Annullierung der kommunistischen Fraktionssitze und die damit einhergehende Einschüchterung Abgeordneter des Zentrums an die Macht putschen können. Bis heute ist es strittig, inwieweit man sagen kann, ob Hitler gewählt wurde oder die Macht ergriffen hat.
Vorgeschichte (Auswahl)
- 24. Oktober 1929 - Dem Deutschen Reich, ohnehin finanziell durch hohe Reparationszahlungen an die Westalliierten belastet, werden ausländische Anleihen aufgrund der Weltwirtschaftskrise entzogen, sodass die Zahlungsunfähigkeit droht.
- 1. März 1930 - Paul von Hindenburg, Reichspräsident und ehem. Generalquartiermeister des Kaisers (OHL) ernennt mit Zustimmung des Reichstags Heinrich Brüning, Abgeordneter der christlichen Zentrumspartei, mit Legitimation durch Notstandsverordnung zum Reichskanzler.
- 5. März 1930 - Die Große Koalition zerbricht an der Frage, wie dem zunehmenden strukturellen Verfall entgegenzuwirken sei.
- 15. Juli 1930 - Der Reichstag wird nach einem Misstrauensvotum der SPD und KPD, sowie wegen der Ablehnung eines rigiden Sparprogramms auflöst. Brüning bleibt im Amt und setzt die abgelehnte Gesetzesvorlage um!
- 14. September 1930 - Die NSDAP geht als Sieger aus der Reichstagswahl hervor.
- In den Jahren 1931 und 1932 gab es Saalschlachten und Straßenkämpfe der rivalisierenden Parteien und Sympathisanten.
- 13. März 1931 - Reichpräsidentenwahl: Hindenburg wurde wiedergewählt - trotz heftiger demagogischer Einwirkungen durch den Gegenkandidaten Adolf Hitler.
- 30. Mai 1931 - Entlassung Brünings durch Reichspräsident Hindenburg
- 1. Juni 1931 - Einsetzung der Präsidialregierung unter Kanzler Franz von Papen; das Kabinett bestand vorwiegend aus Adligen und Großgrundbesitzern. Papen setzt im Laufe seiner Amtszeit umfangreiche Sparprogramme und Arbeitsprogramme durch.
- Sommer 1932 - Ausnahmezustand in Deutschland; der Wahlkampf wird durch die Kampfverbände der Parteien auf den Straßen ausgetragen.
- 20. Juli 1932 - Die preußische Landesregierung wird abgesetzt und durch Reichskommissare mit den Vollmachten der Landesregierung ersetzt.
- 2. Dezember 1932 - von Papen tritt zurück. Der neue Kanzler und Reichwehrminister ist Generalleutnant Kurt von Schleicher aus der Kamarilla des Reichspräsidenten. Es gibt zwei neue Minister. Durch die Notverordnungspolitik des Reichspräsidenten spielt der Reichstag keine politische Rolle mehr.
- 28. Januar 1933 - Schleicher tritt zurück, da er gefordert hatte die vollziehende Gewalt im Falle eines Generalstreiks auf die Reichswehr zu übertragen.
- 30. Januar 1933 - Adolf Hitler wird zum Reichskanzler ernannt. Im Kabinett sitzen nur zwei weitere Nationalsozialisten. Hugenberg war gegen Neuwahlen.
- 27. Februar 1933 - Brand des Reichstagsgebäudes, der vermutlich durch die Nationalsozialisten selbst gelegt wurde. Ein holländischer Kommunist wird der Tat beschuldigt. Dies wird von SA und SS als Vorwand genommen, um Deutschland mit einer Terrorwelle zu überziehen; politische Gegner werden inhaftiert, gefoltert oder sogar liquidiert.
- 28. Februar 1933 - In Folge des Reichstagsbrands wird die Reichstagsbrandverordnung erlassen, die die wesentlichen Grundrechte außer Kraft setzt und eine scheinlegale Basis für die Verfolgung von politischen Gegner schafft.
- 5. März 1933 - Neuwahlen, die NSDAP verfehlt die erwünschte absolute Mehrheit.
Machtergreifung oder Ermächtigungsgesetz
- 24. März 1933 - Der Reichstag (nunmehr in der Kroll-Oper) verabschiedet unter Beisein von bewaffneten SA- und SS-Einheiten das Ermächtigungsgesetz, das die legislative Gewalt endgültig in die Hände des Reichspräsidenten und der Reichsregierung legt, mit den Stimmen sämtlicher Parteien mit Ausnahme der SPD; die Kommunisten nehmen an der Abstimmung nicht teil, da sie entweder festgenommen oder bereits untergetaucht sind. Das Gesetz ist eigentlich auf fünf Jahre befristet. Die Debatte um das Ermächtigungsgesetz wird zu einem letzten Höhepunkt parlamentarischer Debatten.
- 30. Januar 1934 - Mit der Gleichschaltung der Länder wird die föderale Struktur der Weimarer Republik zerschlagen. Die Hoheitsrechte gehen auf das Reich über.
- 30. Juni 1934 - Der "Röhm-Putsch" dient als Vorwand für parteiinterne Säuberungen und einer weiteren Machtkonzentration in der Partei. Auch andere politische Gegner, wie Kurt von Schleicher, werden ermordet.
- 19. August 1934 - Hitler lässt sich nach dem Tod Hindenburgs durch einen Plebiszit zum Führer und Reichskanzler ernennen. Die Reichswehr wird auf Hitler vereidigt. Alle Parteien außer der NSDAP sind verboten oder haben sich selbst aufgelöst. Die Volksgemeinschaft ist Kerngedanke der Neuordnung.
Siehe auch: Ermächtigungsgesetz -- Adolf Hitler -- NSDAP -- 1933