Luftwaffe
1. Mit Luftwaffe werden die Teilstreitkräfte einer Armee bezeichnet, die mit Flugzeugen und/oder Raketen luftgestützt ein Gebiet überwachen, verteidigen oder angreifen.
2. Die Luftwaffe ist ein Teil der Streitkräfte der deutschen Bundeswehr. Ihre Primäraufgaben sind:
- Verteidigung des deutschen Luftraums im Verteidigungsfall, sowie luftgestützter Angriff von gegnerischen Bodenverbänden.
- Überwachung des deutschen Luftraums.
3. Österreich hat keine gesonderte Luftwaffe. Die Fliegerdivision ist Teil des Bundesheeres.
siehe auch: Luftkrieg, Kampfjet, Tankflugzeug, Aufklärungsflugzeug, Bomber






