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Lebensversicherung

Bei Lebensversicherungen ist zwischen Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung zu unterscheiden.

Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen.

Die so genannte Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung, einem Sparplan und ggf. einer Invaliditätsabsicherung. Sie ist nur zu einem geringen Teil Versicherung, sondern vor allem eine Form der Geldanlage, deren Attraktivität zum Teil auf steuerlicher Begünstigung beruht.

Die Kapitallebensvericherung gibt es als klassische Variante und als so genannte fondsgebundene Lebensversicherung.

Die klassische Kapitallebensversicherung ist die häufigste Form der Altersvorsorge in Deutschland. Die Versicherung investiert nur einen relativ kleinen Teil des Geldes in Aktien bzw. Aktienfonds und den größeren Teil in sichere festverzinsliche Geldanlagen. Die Versicherungsgesellschaft muss dem Anleger die angesparten Beiträge plus eine Mindestverzinsung von 2.75% (ab 1.1.2004) garantieren.

Die fondsgebunde Lebensversicherung investiert einen wesentlich höheren Teil der Beiträge in Aktien. Bei steigenden Aktienmärkten sind die Renditen somit wesentlich höher als bei der klassischen Lebensversicherung. Bei fallenden Aktienkursen sind aber auch Verluste möglich. Eine Mindestverzinsung gibt es bei der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht.

In Österreich werden die beiden Arten als Ab- und Erlebensversicherung bezeichnet.




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