Landshuter Erbfolgekrieg
Der Landshuter Erbfolgekrieg beruht auf einer Abmachung der beiden wittelsbacher Linien von München und Landshut bezüglich der Erbfolge falls eine Linie keinen männlichen Nachkommen haben sollte. Demnach sollte dabei das Land an die Linie mit männlichem Nachkommen fallen. Dieses Abkommen setzte sich jedoch über kaiserliches Recht hinweg, da das Land eigentlich an den Kaiser hätte fallen müssen.Da Herzog Georg der Reiche von Bayern-Landshut mit seiner Frau Jadwiga von Polen keinen männlichen Erben hatte setzte er deshalb seine Tochter Elisabeth als Erbin ein. Die aufgrund der Abmachung erbberechtigte Münchener Linie der Wittelsbacher wollte das nicht hinnehmen, so dass es 1503 zum Landshuter Erbfolgekrieg kam. Im Zuge dieses 2 jährigen Krieges wurden viele Dörfer rund um Landshut niedergebrannt, wie z.B. Ergolding.
1505 endete der Krieg mit dem dem Tode Elisabeths und ihres Ehemanns Ruprecht von der Pfalz und einem Schiedsspruch von Kaiser Maximilian. Die beiden Enkel Herzog Georgs erhielten die Junge Pfalz ein zersplittertes Gebiet von der oberen Donau über Franken bis zur nördlichen Oberpfalz. Als Hauptstadt des neuen Staates wurde Neuburg an der Donau gewählt. Da die beiden Erben noch nicht volljährig waren regierte dort Pfalzgraf Friedrich von der Pfalz als Vormund. Der Rest des Gebietes ging an die Münchener Linie der Wittelsbacher. Das Gebiet um Kufstein hatte sich der Kaiser einverleibt.






