Ladenschlussgesetz
Das Ladenschlussgesetz regelt in Deutschland die Öffnungszeiten von Geschäften.Zurzeit (Juni 2003) gelten in Deutschland zu folgenden Zeiten Öffnungsverbote für Geschäfte:
- an Sonn- und Feiertagen,
- montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr,
- am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr.






